Reiserückkehrer aufgepasst DIGITALE EINREISEANMELDUNG

Ab dem 8. November 2020 gelten neue Einreisebestimmungen für Reiserückkehrer...

Wer aus einem Gebiet nach Deutschland einreist, das zuvor von der Bundesregierung als Risikogebiet ausgewiesen wurde, muss sich künftig vor der Einreise online registrieren. Die Regelung gilt auch dann, wenn man sich innerhalb der vergangenen zehn Tage in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten hat.

Dazu dient die neu eingeführte "Digitale Einreiseanmeldung" (DEA). Sie ersetzt die Aussteigerkarte in Papierform, die bisher im Einsatz war (Hier geht´s zum Formular: einreiseanmeldung.de). Kontrolliert wird bei der Einreise. Weiterhin sieht die neue Muster-Quarantäneverordnung des Bundes vor, dass sich Reiserückkehrer aus sogenannten Risikogebieten direkt beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich selbst in eine 10-tägige Quarantäne begeben.

Neu ist, dass frühestens fünf Tage nach der Einreise  ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 gemacht werden darf. Bisher war dies innerhalb der ersten drei Tage nach der Einreise möglich. Ist der Test negativ, endet die Quarantäne. Der Test muss jedoch noch 10 Tage lang aufbewahrt werden. Die neue Muster-Quarantäneverordnung des Bundes soll als Vorlage gelten. Die Details dazu regeln die Länder. Die Daten werden an das zuständige Gesundheitsamt weiter geleitet und 14 Tage nach der Einreise wieder gelöscht.

 

© Foto: Unsplash (Avel Chuklanov, Erik Odiin, Autthaporn Pradidpong, Waldemar Brandt)

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Reiserückkehrer aufgepasst DIGITALE EINREISEANMELDUNG

Ab dem 8. November 2020 gelten neue Einreisebestimmungen für Reiserückkehrer...

Wer aus einem Gebiet nach Deutschland einreist, das zuvor von der Bundesregierung als Risikogebiet ausgewiesen wurde, muss sich künftig vor der Einreise online registrieren. Die Regelung gilt auch dann, wenn man sich innerhalb der vergangenen zehn Tage in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten hat.

Dazu dient die neu eingeführte "Digitale Einreiseanmeldung" (DEA). Sie ersetzt die Aussteigerkarte in Papierform, die bisher im Einsatz war (Hier geht´s zum Formular: einreiseanmeldung.de). Kontrolliert wird bei der Einreise. Weiterhin sieht die neue Muster-Quarantäneverordnung des Bundes vor, dass sich Reiserückkehrer aus sogenannten Risikogebieten direkt beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich selbst in eine 10-tägige Quarantäne begeben.

Neu ist, dass frühestens fünf Tage nach der Einreise  ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 gemacht werden darf. Bisher war dies innerhalb der ersten drei Tage nach der Einreise möglich. Ist der Test negativ, endet die Quarantäne. Der Test muss jedoch noch 10 Tage lang aufbewahrt werden. Die neue Muster-Quarantäneverordnung des Bundes soll als Vorlage gelten. Die Details dazu regeln die Länder. Die Daten werden an das zuständige Gesundheitsamt weiter geleitet und 14 Tage nach der Einreise wieder gelöscht.

 

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