Andere Länder – andere Regeln? ALLERGIE-KENNZEICHNUNG

Es kann fatal sein, sich darauf zu verlassen, dass andere Länder genauso kennzeichnen wie Deutschland mit der Folge, möglicherweise einen Auslöser zu übersehen oder nicht zu erkennen.

Kennzeichnungspflicht für Allergieauslöser

Durch die Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung müssen die 14 häufigsten Auslösergruppen einer Lebensmittel-Allergie oder -unverträglichkeit immer in der Verkehrsbezeichnung oder der Zutatenliste eines verpackten Lebensmittels aufgeführt werden. Seit dem 13.12.2014 gilt dies auch für Lose Ware, die zum Beispiel im Hotel, Restaurant, beim Bäcker, Metzger oder in der Eisdiele abgegeben wird. Die Kennzeichnung der 14 häufigsten Auslösergruppen allergischer Reaktionen gilt übrigens europaweit und auch in Amerika und England finden Sie eine solche Kennzeichnung. Also beachten Sie beim Einkauf das Zutatenverzeichnis und übersetzten Sie sich “Ihr“ Allergen und Zubereitungen daraus in die jeweilige Sprache. Übersetzungshilfen finden Sie im Ratgeber „Mit Allergien auf Reisen“ des Deutschen Allergie- und Asthmabundes.

Für Allergiker ist diese Regelung ein großer Schritt nach vorne, auch andere Länder wie die Schweiz, Argentinien und die Ukraine haben diese Liste übernommen. Die EU allerdings darf sich als Spitzenreiter feiern, mit 14 Allergenen hat sie die umfangreichste Kennzeichnungspflicht.

Weltweit gibt es einen Codex Alimentarius, eine weltweit geltende Sammlung von Normen zur Lebensmittelsicherheit und Produktqualität. Dieser Codex enthält acht Lebensmittel, die Allergien auslösen können und entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Dazu zählen Milch, Ei, Erdnuss, Weizen / glutenhaltiges Getreide und Krebs- bzw. Schalentiere, Soja, Fisch und Baumnüsse.

Neben der EU verpflichten sich auch folgende Länder, diese Allergene auszuweisen: Schweiz, USA, Kanada, Mexiko, Barbados, St. Vincent und Grenadine, Argentinien, Chile, Südafrika, Ukraine, Mongolei, China, Japan, Hongkong, Korea, Philippinen, Papa Neu Guinea, Australien und Neuseeland.

Verwirrende Sonderregelungen

Japan und Korea etwa deklarieren nur die ersten fünf Allergene, Soja, Fisch und Baumnüsse dagegen werden nicht gesondert gekennzeichnet, beziehungsweise in Korea ist nur die Makrele deklarationspflichtig, in Japan wird das für Makrele und Lachs empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Alle anderen Fische sind davon ausgenommen. Dafür muss jedoch Buchweizen ausgewiesen werden.

Sehr unterschiedlich werden auch Baumnüsse definiert. In der EU fallen acht verschiedene Nusssorten unter die Regelung (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Pekannuss, Paranuss, Makadamianuss, Cashewkerne und Pistazien). Kanada setzt noch eins drauf und nimmt die Pinienkerne zusätzlich in die Liste mit auf. In Australien und Neuseeland kommen lokale Spezialitäten dazu: die Hickorynuss und die Sheanuss. Und in den USA sind gleich alle Nüsse deklarationspflichtig, auch Esskastanie, Buchecker oder die Kokosnuss. Für Allergiker kann das den entscheidenden Unterschied machen und man sollte sich rechtzeitig informieren, wie in dem jeweiligen Land die Allergenkennzeichnung aussieht. Also, Augen auf bei den Allergiehinweisen! Es wäre empfehlenswert, eine weltweit einheitliche Regelung anzustreben. Im Rahmen der Globalisierung der Märkte und international agierender (Lebensmittel-) Unternehmen wäre ein solcher Schritt wünschenswert und für Allergiker, die viel unterwegs sind, würde es das Reisen viel sicherer machen.

Ich bin allergisch gegen (…)

Diesen Satz sollte jeder Lebensmittelallergiker in der jeweiligen Sprache des Urlaubsortes kennen. Auch die Allergieauslöser sollten in der Fremdsprache sitzen, denn seit dem 13.12.2014 müssen Lebensmittel/Gerichte beim Bäcker, Metzger, sowie in Restaurant, Hotel, Kantine oder Eisdiele ebenfalls in Bezug auf die allergenen 14 Gruppen gekennzeichnet werden. Die Zutaten können auf einem Schild an der Ware oder in deren Nähe, auf der Speisekarte oder in einem extra Ordner vermerkt werden. Eine mündliche Auskunft ist in manchen Ländern ebenfalls erlaubt, allerdings nur mit schriftlicher Dokumentation, die auf Nachfrage des Gastes/Kunden sofort gezeigt werden muss.

Tipp:

Der DAAB-Sprachführer Reisen hilft mit einer Checkliste für die Urlaubsplanung und bietet Übersetzungshilfen sowie eine zusätzliche Übersicht über landestypische Spezialitäten. Die Übersetzungshilfen bieten als Sprachen Dänisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch Holländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch an.

In Zusammenarbeit mit DAAB – Deutscher Allergie- und Asthmabund e. V.

© Fotos: Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. – DAAB, pixabay.com

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Andere Länder – andere Regeln? ALLERGIE-KENNZEICHNUNG

Es kann fatal sein, sich darauf zu verlassen, dass andere Länder genauso kennzeichnen wie Deutschland mit der Folge, möglicherweise einen Auslöser zu übersehen oder nicht zu erkennen.

Kennzeichnungspflicht für Allergieauslöser

Durch die Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung müssen die 14 häufigsten Auslösergruppen einer Lebensmittel-Allergie oder -unverträglichkeit immer in der Verkehrsbezeichnung oder der Zutatenliste eines verpackten Lebensmittels aufgeführt werden. Seit dem 13.12.2014 gilt dies auch für Lose Ware, die zum Beispiel im Hotel, Restaurant, beim Bäcker, Metzger oder in der Eisdiele abgegeben wird. Die Kennzeichnung der 14 häufigsten Auslösergruppen allergischer Reaktionen gilt übrigens europaweit und auch in Amerika und England finden Sie eine solche Kennzeichnung. Also beachten Sie beim Einkauf das Zutatenverzeichnis und übersetzten Sie sich “Ihr“ Allergen und Zubereitungen daraus in die jeweilige Sprache. Übersetzungshilfen finden Sie im Ratgeber „Mit Allergien auf Reisen“ des Deutschen Allergie- und Asthmabundes.

Für Allergiker ist diese Regelung ein großer Schritt nach vorne, auch andere Länder wie die Schweiz, Argentinien und die Ukraine haben diese Liste übernommen. Die EU allerdings darf sich als Spitzenreiter feiern, mit 14 Allergenen hat sie die umfangreichste Kennzeichnungspflicht.

Weltweit gibt es einen Codex Alimentarius, eine weltweit geltende Sammlung von Normen zur Lebensmittelsicherheit und Produktqualität. Dieser Codex enthält acht Lebensmittel, die Allergien auslösen können und entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Dazu zählen Milch, Ei, Erdnuss, Weizen / glutenhaltiges Getreide und Krebs- bzw. Schalentiere, Soja, Fisch und Baumnüsse.

Neben der EU verpflichten sich auch folgende Länder, diese Allergene auszuweisen: Schweiz, USA, Kanada, Mexiko, Barbados, St. Vincent und Grenadine, Argentinien, Chile, Südafrika, Ukraine, Mongolei, China, Japan, Hongkong, Korea, Philippinen, Papa Neu Guinea, Australien und Neuseeland.

Verwirrende Sonderregelungen

Japan und Korea etwa deklarieren nur die ersten fünf Allergene, Soja, Fisch und Baumnüsse dagegen werden nicht gesondert gekennzeichnet, beziehungsweise in Korea ist nur die Makrele deklarationspflichtig, in Japan wird das für Makrele und Lachs empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Alle anderen Fische sind davon ausgenommen. Dafür muss jedoch Buchweizen ausgewiesen werden.

Sehr unterschiedlich werden auch Baumnüsse definiert. In der EU fallen acht verschiedene Nusssorten unter die Regelung (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Pekannuss, Paranuss, Makadamianuss, Cashewkerne und Pistazien). Kanada setzt noch eins drauf und nimmt die Pinienkerne zusätzlich in die Liste mit auf. In Australien und Neuseeland kommen lokale Spezialitäten dazu: die Hickorynuss und die Sheanuss. Und in den USA sind gleich alle Nüsse deklarationspflichtig, auch Esskastanie, Buchecker oder die Kokosnuss. Für Allergiker kann das den entscheidenden Unterschied machen und man sollte sich rechtzeitig informieren, wie in dem jeweiligen Land die Allergenkennzeichnung aussieht. Also, Augen auf bei den Allergiehinweisen! Es wäre empfehlenswert, eine weltweit einheitliche Regelung anzustreben. Im Rahmen der Globalisierung der Märkte und international agierender (Lebensmittel-) Unternehmen wäre ein solcher Schritt wünschenswert und für Allergiker, die viel unterwegs sind, würde es das Reisen viel sicherer machen.

Ich bin allergisch gegen (…)

Diesen Satz sollte jeder Lebensmittelallergiker in der jeweiligen Sprache des Urlaubsortes kennen. Auch die Allergieauslöser sollten in der Fremdsprache sitzen, denn seit dem 13.12.2014 müssen Lebensmittel/Gerichte beim Bäcker, Metzger, sowie in Restaurant, Hotel, Kantine oder Eisdiele ebenfalls in Bezug auf die allergenen 14 Gruppen gekennzeichnet werden. Die Zutaten können auf einem Schild an der Ware oder in deren Nähe, auf der Speisekarte oder in einem extra Ordner vermerkt werden. Eine mündliche Auskunft ist in manchen Ländern ebenfalls erlaubt, allerdings nur mit schriftlicher Dokumentation, die auf Nachfrage des Gastes/Kunden sofort gezeigt werden muss.

Tipp:

Der DAAB-Sprachführer Reisen hilft mit einer Checkliste für die Urlaubsplanung und bietet Übersetzungshilfen sowie eine zusätzliche Übersicht über landestypische Spezialitäten. Die Übersetzungshilfen bieten als Sprachen Dänisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch Holländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch an.

In Zusammenarbeit mit DAAB – Deutscher Allergie- und Asthmabund e. V.

© Fotos: Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. – DAAB, pixabay.com

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